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   BGH, 21.05.2015 - V ZB 156/13   

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BGH, 21.05.2015 - V ZB 156/13 (https://dejure.org/2015,14992)
BGH, Entscheidung vom 21.05.2015 - V ZB 156/13 (https://dejure.org/2015,14992)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 2015 - V ZB 156/13 (https://dejure.org/2015,14992)
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  • BGH, 15.01.2015 - V ZB 165/13
    Auszug aus BGH, 21.05.2015 - V ZB 156/13
    Der Haftantrag war unzulässig, weil er die nach § 417 Abs. 2 FamFG erforderlichen konkreten Angaben (dazu: Senat, Beschlüsse vom 12. September 2013 - V ZB 85/12, juris Rn. 9 und vom 15. Januar 2015 - V ZB 165/13, juris Rn. 5 f.) zum Ablauf des Überstellungsverfahrens nach der hier noch anwendbaren Dublin-II-Verordnung nicht enthielt, sondern nur einen Textbaustein ohne Bezug zu dem Zielland Italien und dessen nach der letzten unerlaubten Einreise des Betroffenen anzunehmenden Reaktion.

    Außerdem war auf Grund des Vollstreckungsplans für den Freistaat Bayern in der Fassung vom 1. Dezember 2011 und der Angabe zur Unterbringung des Betroffenen in dem Haftantrag der beteiligten Behörde abzusehen, dass die Haft in der Justizvollzugsanstalt München und damit unter Verletzung der im Lichte von Art. 16 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2008/115/EG auszulegenden Vorschrift des § 62a Abs. 1 AufenthG vollzogen werden würde (vgl. näher Senat, Beschlüsse vom 25. Juli 2014 - V ZB 137/14, FGPrax 2014, 230 Rn. 7 bis 10, vom 17. September 2014 - V ZB 56/14, juris Rn. 4 f. und vom 15. Januar 2015 - V ZB 165/13, juris Rn. 9).

  • BGH, 25.07.2014 - V ZB 137/14

    Vollzug der Abschiebungshaft in Justizvollzugsanstalten unzulässig

    Auszug aus BGH, 21.05.2015 - V ZB 156/13
    Außerdem war auf Grund des Vollstreckungsplans für den Freistaat Bayern in der Fassung vom 1. Dezember 2011 und der Angabe zur Unterbringung des Betroffenen in dem Haftantrag der beteiligten Behörde abzusehen, dass die Haft in der Justizvollzugsanstalt München und damit unter Verletzung der im Lichte von Art. 16 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2008/115/EG auszulegenden Vorschrift des § 62a Abs. 1 AufenthG vollzogen werden würde (vgl. näher Senat, Beschlüsse vom 25. Juli 2014 - V ZB 137/14, FGPrax 2014, 230 Rn. 7 bis 10, vom 17. September 2014 - V ZB 56/14, juris Rn. 4 f. und vom 15. Januar 2015 - V ZB 165/13, juris Rn. 9).
  • BGH, 17.09.2014 - V ZB 56/14

    Zulässigkeit der Unterbringung von Abschiebungshäftlingen in einer

    Auszug aus BGH, 21.05.2015 - V ZB 156/13
    Außerdem war auf Grund des Vollstreckungsplans für den Freistaat Bayern in der Fassung vom 1. Dezember 2011 und der Angabe zur Unterbringung des Betroffenen in dem Haftantrag der beteiligten Behörde abzusehen, dass die Haft in der Justizvollzugsanstalt München und damit unter Verletzung der im Lichte von Art. 16 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2008/115/EG auszulegenden Vorschrift des § 62a Abs. 1 AufenthG vollzogen werden würde (vgl. näher Senat, Beschlüsse vom 25. Juli 2014 - V ZB 137/14, FGPrax 2014, 230 Rn. 7 bis 10, vom 17. September 2014 - V ZB 56/14, juris Rn. 4 f. und vom 15. Januar 2015 - V ZB 165/13, juris Rn. 9).
  • BGH, 12.09.2013 - V ZB 85/12

    Notwendigkeit eines ordnungsgemäßen Haftantrags für die Anordnung der

    Auszug aus BGH, 21.05.2015 - V ZB 156/13
    Der Haftantrag war unzulässig, weil er die nach § 417 Abs. 2 FamFG erforderlichen konkreten Angaben (dazu: Senat, Beschlüsse vom 12. September 2013 - V ZB 85/12, juris Rn. 9 und vom 15. Januar 2015 - V ZB 165/13, juris Rn. 5 f.) zum Ablauf des Überstellungsverfahrens nach der hier noch anwendbaren Dublin-II-Verordnung nicht enthielt, sondern nur einen Textbaustein ohne Bezug zu dem Zielland Italien und dessen nach der letzten unerlaubten Einreise des Betroffenen anzunehmenden Reaktion.
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